Wichtige Information für Gewerbetreibende

Änderung ab dem 01.01.2021

Seit dem 01.01.2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung kann mithilfe des Dienstleistungsportals der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ vorgenommen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link:

https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

 

 

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