Elektronischer Rechtsbehelf

Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen

Seit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Rechtsverordnung vom 1. April 2016 (GVBl. S. 69) und Inkrafttreten des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) vom 22.12.2015 ist in den Ausnahmefällen, in denen noch ein behördliches Widerspruchsverfahren existiert, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift auch eine Widerspruchseinlegung in elektronischer Form möglich. Weiterlesen

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