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Verlustgegenstand suchen



Sie haben einen Gegenstand verloren?

Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen. Zudem können Sie eine Verlustmeldung zum verlorenen Gegenstand erstellen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, dem Verlierer oder dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen. Ist der Empfangsberechtigte unbekannt, so ist der Fund dem Fundamt bzw. der örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen.

Den Fundgegenstand können Sie im Rathaus abgeben.
Gefundene Tiere werden in der Regel dem Tierschutzverein im Landkreis Ebersberg (https://www.tierschutz-ebersberg.de) überstellt.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes. Beim Finderlohn handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Verlierer.

Für die Abwicklung der Vorgänge im Fundbüro der Gemeinde Pliening werden keine Gebühren erhoben.



Ansprechpartner:



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