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Gewerbe an-, ab- oder ummelden



Gewerbeanmeldungen

  • Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.)
  • die Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie Verkaufsbüro, Auslieferungslager
  • Verlegung eines Gewerbetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
  • Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)


Folgende Unterlagen sind erforderlich

  • bei juristischen Personen - Auszug aus dem Handelsregister
  • GmbH in Gründung - eine Abschrift des nortariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, dass die Gewerbemeldung bereits vor der Handelsregistereintragung erfolgen soll.

Gebühr: 50,00 Euro

 

Gewerbeummeldungen

  • Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb des Bereichs der zuständigenen Behörde
  • Wechsel des Gegenstandes oder Ausdehnung des Gewerbes auf nicht geschäftsübliche Waren oder gewerbliche Leistungen
  • Änderung des Namens des Gewerbetreibenden

Gebühr: 40,00 Euro

 

Gewerbeabmeldungen

  • vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes.
  • Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, z.B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)

Gebühr 30,00 Euro

Rechtsänderung zum 01.11.2025: Bei der Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Bereich einer anderen Behörde ist keine Gewerbeabmeldung mehr bei der bisherigen Behörde erforderlich. Es genügt die Gewerbeanmeldung bei der künftigen Behörde. Die Abmeldung erfolgt im Anschluss automatisch.

 



Ansprechpartner:



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