Häufig gestellte Fragen zum Grundsteuerbescheid
Wieso gibt es die Grundsteuerreform?
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daher im November 2019 unter hohem Zeitdruck ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Bundesgesetzgeber durch eine Grundgesetzänderung eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Der Freistaat Bayern hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde vom Landtag am 23. November 2021 beschlossen. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Mein Messbetrag weicht vom alten Messbetrag erheblich ab. Woran kann das liegen?
Jede grundlegende Neuausrichtung der Grundsteuer führt zu Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung. Das Bayerische Grundsteuergesetz weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz (Bund) im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) weitreichend ab. Statt des Verkehrswerts ist Kern des bayerischen Grundsteuermodells die Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer nach den Flächengrößen (sog. Flächenmodell). Prägendes Element der Lastenverteilung ist der Äquivalenzgedanke. Auch nach dem Flächenmodell sind Belastungsverschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen nicht vermeidbar und können nicht von den Gemeinden vermieden werden.
Muss die festgesetzte Grundsteuer für 2025 gezahlt werden, auch wenn der Messbetrag nicht korrekt ist bzw. beim Finanzamt ein Einspruch läuft?
Die Gemeinde ist an die vom Finanzamt übermittelten Daten gebunden. Sollte jedoch beim Finanzamt bereits ein Einspruchsverfahren anhängig sein besteht die Möglichkeit eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden, wenn der Messbetrag nicht korrekt ist?
Sollten die Messbeträge nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an ihr Finanzamt (Finanzamt Ebersberg: Schloßplatz 1-3, 85560 Ebersberg, Telefon: 08092 267-0), da dies für die Ermittlung der Messbeträge zuständig ist. Die Gemeinde Pliening hat auf die festgelegten Messbeträge keinen Einfluss und hat die Grundsteuer entsprechend der übermittelten Daten festzusetzen.
Wie wurde der Hebesatz ermittelt?
Der Hebesatz wurde anhand der vorliegenden Messbeträge so hochgerechnet, dass für die Gemeinde weder Mehreinnahmen noch Mindereinnahmen zu erwarten sind. Somit wurde die Aufkommensneutralität umgesetzt.
Was bedeutet der Begriff Aufkommensneutralität?
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde bereits oft der Begriff der Aufkommensneutralität aufgeworfen. Die Aufkommensneutralität bezieht sich hierbei jedoch nicht auf die einzelnen Grundsteuerpflichtigen, sondern auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Gemeinde. Dies hat zur Folge, dass für einzelne Objekte mehr oder weniger Grundsteuer anfallen kann.
Warum bekomme ich einen Bescheid obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?
Da Sie zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt noch Eigentümer waren. Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, hat diesen das Finanzamt noch nicht vollzogen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Finanzamt.