Aktuelle Informationen zu Ausweisen bzw. Pässen

Deutscher Reisepass

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für alle deutschen Staatsangehörigen eine Ausweispflicht. Bei Auslandsreisen ist auch für Kinder jeden Alters ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

Zur Beantragung von Reisepässen und/oder Personalausweisen ist eine persönliche Vorsprache im Passamt der Gemeinde Pliening erforderlich. Es werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Bisherige Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • Aktuelle Personenstandsurkunde bei Erstausstellung durch die Gemeinde Pliening
    • Bei Familienstand ledig -> Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
    • Bei Familienstand verheiratet, geschieden, verwitwet -> Eheurkunde (nicht älter als 6 Monate)

Bei der Beantragung von Personalausweisen (unter 16 Jahren) und Reisepässen (unter 18 Jahren) für Kinder muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter mit dem Kind persönlich im Passamt vorsprechen. Zusätzlich wird zu den o.g. Unterlagen die unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters sowie dessen Ausweisdokument benötigt.

 

Die Gebühren belaufen sich wie folgt:

Personalausweis unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

22,80 €

Reisepass unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

37,50 €

Personalausweis ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

37,00 €

Reisepass ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

70,00 €

Die Gebühren können bei Beantragung Bar oder mit der EC-Karte bezahlt werden.

Bitte achten Sie bei Auslandsreisen auf die Anerkennung der Ausweisdokumente sowie auf eine rechtzeitige Beantragung. Da sich die Einreisebestimmungen in manchen Ländern oft sehr kurzfristig ändern, sollten Sie sich die aktuellen verbindlichen Informationen direkt bei den konsularischen Vertretungen des betreffenden Landes einholen oder unter der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

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