Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

kinder

Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft.

Die Neuausstellung, Verlängerung und Aktualisierung des Kinderreisepasses ist nur noch bis 31.12.2023 möglich.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt hiervon unberührt.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, da er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.  

Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können – unabhängig vom Alter – weiterhin Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden. Eine Verlängerung oder Aktualisierung dieser Dokumente ist nicht möglich.

Für die Beantragung eines Personalausweises und Reisepasses für Kinder sind folgende Unterlagen/Dokumente erforderlich:

  • Bisheriges Ausweisdokument des Kindes
  • Ein aktuelles, biometrisches Passfoto des Kindes (nicht älter als 6 Monate)
  • Originale Geburtsurkunde des Kindes
  • Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile

Bitte beachten Sie, dass das Kind bei Beantragung – unabhängig vom Alter – zwingend anwesend sein muss.

Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises beträgt 22,80 € (für Personen unter 24 Jahren), für einen Reisepass 37,50 € (für Personen unter 24 Jahren).

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen.

Wir bitten um Verständnis, dass seitens der Pass- und Personalausweisbehörde keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen der einzelnen Länder erteilt werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Für Fragen steht Ihnen das Passamt Pliening gerne zur Verfügung.

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