Wertstoffinseln

Wertstoffinsel

Standorte

Pliening, Lindenstraße

Papier, Glas, Altkleider, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor

 

Pliening, Mitterweg (Tennisparkplatz)

Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor

 

Pliening, EDEKA-Parkplatz, Geltinger Straße

Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor

 

Landsham, Schulstraße (neben Kinderspielplatz)

Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor

 

Landsham, Speicherseestraße (Bolzplatz bzw. Kinderspielplatz)

Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor

 

Landsham, Ulrich-Nanshaimer-Straße (östlich der Gruber Straße)

Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor

 

Gelting, Beim Greimel (Markt Schwabener Straße)

Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor

 

Ottersberg, Getränke Widmann

Glas

 

Einwurfzeiten für die Container an den Wertstoffinseln

Montag bis Freitag * 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag * 09:00 - 19:00 Uhr

 

*jedoch nicht an Sonn- und Feiertagen

Wir appellieren daher an alle Bürger, mit dazu beizutragen, dass sich die Wertstoffinseln nicht in Müllhalden verwandeln. Sollten die Container überfüllt sein, bitten wir, auf einen anderen Standort oder den Wertstoffhof auszuweichen.

 

Wertstoffentsorgung

Die Entsorgung von Wertstoffen an den Containerstandorten unterliegt Regeln, die sich aus den Abfallgesetzen und -satzungen, aber auch aus Gründen der Rücksichtnahme gegenüber Anwohnern, ergeben:

 

• Wertstoffe dürfen nur in die jeweils hierfür vorgesehenen Sammelbehälter eingeworfen werden.

 

• Kartonagen sind zu zerkleinern bzw. zusammenzufalten, damit das Volumen der Sammelbehälter nicht vergeudet wird. Aus diesem Grund bietet sich auch die Entsorgung größerer Mengen am Wertstoffhof an.

 

• Das Abstellen von Wertstoffen, Abfällen oder anderen Gegenständen neben den Sammelbehältern ist unzulässig.

 

• Die Einwurfzeiten von Montag bis Freitag, jeweils 7:00 bis 19:00 Uhr, und an Samstagen von 9:00 bis 19:00 Uhr sind strikt zu beachten. Außerhalb dieser Zeiten, also abends, nachts, morgens und an Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung der Containerstandorte unzulässig!

 

• Bitte vermeiden Sie aus Gründen der Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnern unnötige Lärmbelästigungen wie sie z.B. beim Zufallen von Containerdeckeln entstehen, oder dem laut aufgedrehten Radio bei offenen Fahrzeugen.

 

Zuwiderhandlungen gegen die ordnungsgemäße Wertstoffentsorgung insbesondere Verstöße gegen die zulässigen Einwurfzeiten werden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet. Darüber hinaus werden Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von unzulässig abgestellten Wertstoffen, Abfällen und Gegenständen dem Verursacher in Rechnung gestellt.

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