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Übermittlungssperre beantragen



Sie haben die Möglichkeit auf kostenfreie Eintragung einer Übermittlungssperre. Damit können Sie eine Übermittlung von Einwohnermeldedaten an Dritte unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen.

In welchen Fällen kann man eine Übermittlungssperre beantragen?

  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Übermittlung von Daten über Altersjubiläen
  • Übermittlung von Daten über Ehejubiläen
  • Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister ist vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben beim Einwohnermeldeamt einzureichen. Alternativ kann die Eintragung einer Übermittlungssperre auch online erfolgen.



Ansprechpartner:



Externer Link in neuem Fenster auf das Fachverfahren im Rathaus-Service-Portal: Übermittlungssperre beantragen   Hier geht es weiter zum Online-Antrag

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